Vollthesaurierende Anteile von Investmentfonds werden insbesondere für Devisenausländer und sonstige KESt-befreite bzw. steuerbefreite Deviseninländer* aufgelegt. Bei diesen Anteilen wird am Ende des Geschäftsjahres im Gegensatz zu thesaurierenden Anteilen - keine Kapitalertragsteuer (KESt) ausgezahlt, sondern der volle Betrag (inklusive der angefallenen KESt) wird wieder veranlagt. Daher der Name Vollthesaurierer.
"Vollthesaurierer Inland sind Fonds-Varianten für jene Devisenausländer und sonstige KESt-befreite bzw. steuerbefreite Deviseninländer*, die vollthesaurierende Fonds auf inländischen (österreichischen) Wertpapierdepots erwerben.
"Vollthesaurierer Ausland sind Fonds-Varianten für jene Devisenausländer, die vollthesaurierende Fonds auf ausländischen (nicht-österreichischen) Wertpapierdepots erwerben.
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* Die Vollthesaurierungsanteilscheine dürfen weder direkt noch indirekt von Personen, die in Österreich unbeschränkt steuerpflichtig sind, erworben oder gehalten werden.